Use and Access Committee
Ziel der Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, harmonisierte Rahmenbedingungen für einen bundesweit einheitlich geregelten Zugang zu und Austausch von medizinischen Daten zu schaffen.
Die Universität Münster nimmt im Rahmen des HiGHmed-Konsortiums an der MII teil und hat sich den Zielen der MII verpflichtet. Zur Umsetzung der Ziele der MII müssen – neben den entsprechenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen – vor allem auch ethische und rechtliche Rahmenbedingungen und Governance-Maßnahmen für den Zugang zu medizinischen Daten geschaffen werden. Dies gilt auch für die Nutzung und den Einsatz von Analysemethoden und -routinen in den an der MII beteiligten Institutionen.
Vor diesem Hintergrund hat die Universität Münster das Use and Access Committee (UAC) als ein zentrales Element der ethisch-rechtlichen Governance eingerichtet. Das UAC Münster ist ein Gremium, das sich vor allem aus Angehörigen der WWU und des Universitätsklinikums Münster (UKM) zusammensetzt, die im Rahmen des HiGHmed Konsortiums in der MII involviert sind. Das UAC Münster widmet sich insbesondere der Aufgabe, Anträge auf Herausgabe und Nutzung von Patientendaten sowie Anträge auf Anwendung von Analysemethoden und -routinen nach organisatorischen, (datenschutz-)rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Aspekten zu begutachten und entsprechend Nutzungsanträge zu genehmigen oder abzulehnen.